ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt für Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem KFZ zufügen
viele Versicherungen bieten unterscheidliche Tarife an: worauf sollte man achten, was sollte mindestens enthalten sein
- alle Schäden am Fahrzeug, die durch Feuer verursacht wurden
- Teildiebstahl. Diebstahl oder Raub
- Zusammenstoß mit Tieren alle Art
- Glasbruchschäden (auch Spiegel- und Lampenglas)
- Tierbissschäden und deren Folgeschäden
- alle Leistungen aus der Teilkasko
- Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall
- Mut- und böswillige Handlungen fremder Personen (z. B. Vandalismus)
- Rabattschutz: ein Haftpflicht oder/und Vollkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung des Schadenfreuheitsrabattes
- Werkstattservice: bundesweite Werkstattvermittlung im Kaskoschadenfall,
Reparatur mit ausschließlich Originalersatzteilen, kostenloser Mietwagen,
Hol- und Bringeservice